Stuttgart – Feinstaub und Verbot von Komfortkaminen ab 2017

Es soll am 1. März 2017 in Kraft treten dieses Gesetz, welches rund 20 000 Komfortkamine untersagen möchte, die nur der Gemütlichkeit dienen und die nicht die einzige Wärmequelle eines Hauses oder einer Wohnung darstellen. Einige Untersuchungen gehen davon aus, dass Holzfeuer mit etwa 20 Prozent der zweitgrößte Verursacher der Verschmutzung sei, so teilte das Verkehrsministerium mit. Im Februar solle das Kabinett dem Gesetzvorschlag zustimmen.

Möglich seien Bussgelder der Emissionsschutzbehörde von mindestens 100 Euro, die nach Stichproben erhoben werden könn(t)en. Wehe jetzt, wenn es einen bösen Nachbarn gibt, der in der Wohngegend von Zentralheizungen sieht, dass der Rauch eher nach verbranntem Holz riecht oder aussieht….

Da die Heizungsbranche anderer Meinung ist könnte dieses Thema zu einem Rechtsstreit ausarten. Ich selber komme ja aus der Region Stuttgart und mir erklärte schon vor Jahren mein Schornsteinfeger dass es in der Region Stuttgart einer Sondererlaubnis bedarf einen Kamin oder Holzofen zu stellen. Sein damaliger Stand war auch der, dass dort kein Mensch die Grundlagen kenne, die zu einer solchen Erlaubnis oder dem entsprechenden Verbot führen sollten… Das wäre in ländlichen Regionen (in meiner Region sind rund 50% eines Ortes Holzheizer) undenkbar, wobei es hier auch keine Feinstaubmessungen gibt wie im Kessel von Stuttgart….. Stuttgarter Norm. Dort gilt: es darf der Kohlenmonoxid-Gehalt der Abgase einen Wert von 0,2 Volumenprozent nicht überschreiten. Da die relativ strenge DIN plus in Deutschland aber keine Pflicht für die Hersteller von Kaminöfen ist, ist die Stuttgarter Norm also eine deutliche Verschärfung gegenüber den europäischen Richtlinien. Deshalb gilt in Stuttgart auch die „Stuttgarter Norm“.

Comments are closed.