… heisst das Zauberwort, welches mir unser Schornsteinfeger verriet. Bei mir steht ein alter Beistellherd, der ein paar Jährchen hinter sich hat. Aber er besitzt das entsprechende – wichtige ! – Typenschild und darf deshalb (weil er bereits vor meinem Einzug im Hause stand) weiterhin betrieben werden.
Alte Kaminöfen müssen ausgetauscht werden Nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (1.BImSchV) müssen Ende dieses Jahres 2014 alle alten Feuerstätten mit einer Typprüfung vor 1975 stillgelegt werden, wenn sie die vorgegebenen Grenzwerte nicht erfüllen. Ausgenommen sind lediglich nicht gewerblich genutzte Herde und Backöfen, offene Kamine und Grundöfen sowie Einzelraum-Feuerungsanlagen, die vor 1950 errichtet wurden oderdie in Wohneinheiten betrieben werden, deren Wärmeversorgung ausschließlich über diese Anlagen erfolgt.
Nicht zuletzt deshalb war wohl 2013 die Brandstättenschau unseres örtlichen Schornsteinfegers. So konnte er nämlich gleich prüfen, ob das Modell noch „taugt“.
Mein Problem ist beispielsweise, dass es zu diesem Ofen keine Bleche mehr gab. Somit habe ich mich behelfsmässig durch einen Pizzaständer unterstützen lassen. Normalerweise lassen sich auf diesem Pizzaständer 3 Pizzen (der hier erhältlich ist) gleichzeitig backen. Bei mir aber werden auf ihn die Kuchenformen oder Bleche gestellt, damit diese sich ungefähr im Ofeninneren befinden.