Mängelbericht nach Brandstättenschau

Seit 2013 muss der Schornsteinfeger alle drei Jahre eine Brandstättenschau durchführen. Dabei überprüft er die Sicherheit von Öfen und Kaminen. Festgehalten wird das in einem Feuerstättenbericht. Zwischen den einzelnen Feuerstättenschauen müssen lt. Schornsteinfegerordnung mindestens 3 Jahre Zwischenraum liegen.

Durch Zustellung des Mängelberichtes wird uns als Holzheizer die Verantwortung dafür übertragen, dass alle auf dem Feuerstättenbescheid vermerkten Tätigkeiten an unserer Feuerungsanlagen durchgeführt werden. Aufgrund des Aufwandes für den Feuerstättenbescheid ist dieser kostenpflichtig. Bei meinen beiden Öfen machte dieses Kosten knapp unter 70 Euro aus. Diese Kosten hätte ich reduzieren können, wenn ich den alten Ölofen, der noch im Hause steht und nicht befeuert wird, vom “Netz” genommen hätte. Eine Abdeckung hätte gereicht. Denn auch für diese Teile werden Gebühren erhoben.

Brandstättenschauen werden im Vorfeld angekündigt – meine war im Juli 2013, wozu eine schriftliche Anmeldung kam.

§3 Abs. 1 (KÜO): „Die Bezirksschornsteinfegermeisterin oder der Bezirksschornsteinfegermeister hat den Termin der beabsichtigten Kehrung oder Überprüfung sowie der Feuerstättenschau spätestens fünf Werktage vor der Durchführung anzukündigen, soweit nicht die Eigentümerin oder der Eigentümer des Grundstücks oder der Räume oder deren Beauftragter auf die Ankündigung verzichtet.“

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